CDU Stadtverband Versmold

CDU Versmold appelliert an Bürgermeister Klute: Machen Sie von Ihrem Niederlegungsrecht Gebrauch!

Fraktionsvorsitzender Ulrich Wesolowski fordert von Klute schnelle Entscheidung

Bürgermeister und Kommunalvertretungen werden in Nordrhein-Westfalen zukünftig wieder an einem gemeinsamen Termin gewählt. Diese Regelung gilt spätestens ab dem Jahr 2020. Ab dann erfolgen die Neuwahlen zeitgleich alle fünf Jahre.
 
Um die Zusammenlegung der beiden Wahlen schon bei der nächsten Kommunalwahl am 25. Mai 2014 zu erreichen, gibt das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ in NRW den Bürgermeistern das einmalige Recht, ihr Amt vor Ablauf ihrer regulären Amtszeit niederzulegen, ohne dass ihnen dadurch persönliche Nachteile entstehen. Die Frist für die vorzeitige Amtsniederlegung der Bürgermeister endet am 30. November 2013. Die gleiche Regelung gilt für Landräte.
 
Bürgermeister Thorsten Klute hatte immer betont, dass er zunächst die Entscheidung des Landrates Sven-Georg Adenauer abwarten wolle, bis er sich zu einer vorzeitigen Niederlegung seines Amtes äußere. Landrat Sven-Georg Adenauer hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass er seine reguläre Amtszeit vorzeitig beende und sich am 25. Mai 2014 zur Wiederwahl zur Verfügung stelle.
 
In der heutigen Ausgabe des Haller Kreisblattes sagt Fraktionsvorsitzender Ulrich Wesolowski: „Ich denke, dass Thorsten Klute sich dem Landrat in dieser Hinsicht anschließen wird. Wir erwarten jetzt auch zeitnah eine Entscheidung unseres Bürgermeisters in dieser Frage.“. Bei einer isolierten Bürgermeister-Wahl erst im Jahr 2015 entstünden unnötige zusätzliche Kosten für den städtischen Haushalt, so Ulrich Wesolowski.
 
Der Stadtverbands Vorstand wird den Versmoldern im Falle einer vorzeitigen Amtsniederlegung des Bürgermeisters seinen Bürgermeister-Kandidaten unmittelbar danach vorstellen.
 
Die Kommunalwahl 2014 steht auch auf der Tagesordnung der Klausurtagung, zu der die CDU-Fraktion an diesem Wochenende zusammen kommt.